Störung

x

AKTUELL IST FOLGENDE STÖRUNG AUFGETRETEN:

Mehr Informationen

Notfall

x

Notfallnummer

Herzo Media 09132 904-57

Den Bereitschaftsdienst der Herzo Media erreichen Sie von 8:00 bis 20:00 Uhr.

Aufgeschlagenes Gesetzbuch mit Richterhammer. Im Hintergrund befindet sich ein Paragraph.

Produktinformationen Gemäß TKG

Die Bundesnetzagentur hat am 19.12.2016 die Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) erlassen, welche die Informationsrechte der Endnutzer gegenüber ihrem Festnetz- und Mobilfunkanbieter verbessert. Die TK-Transparenzverordnung wurde am 22.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I S. 2937). Die Verordnung tritt nunmehr – mit einigen wenigen Ausnahmen – am 01.06.2017 in Kraft.

Die TK-Transparenzverordnung verfolgt das in § 45n TKG festgelegte Ziel des Gesetzgebers, dem Verbraucher im Telekommunikationsmarkt eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass die TK-Anbieter in Zukunft Produktinformationsblätter für die von ihnen vermarkteten Produkte erstellen müssen, sofern diese dem Endnutzer einen Zugang zum Internet ermöglichen. Hierdurch können sich die Endnutzer bereits vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte informieren.

Produktinformationsblätter für die Übertragungsvariante Glasfaser

Produktinformtationsblätter für die Übertragungsvariante Kabel

Produktinformationsblätter für die Übertragungsvariante VDSL/Vectoring

Produktinformationsblätter für historische Produkte

Essenziell

Essenzielle Cookies sind für den Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich und können daher nicht deaktiviert werden.

Cookie-Informationen