Produktinformationen Gemäß TKG
Die Bundesnetzagentur hat am 19.12.2016 die Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) erlassen, welche die Informationsrechte der Endnutzer gegenüber ihrem Festnetz- und Mobilfunkanbieter verbessert. Die TK-Transparenzverordnung wurde am 22.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I S. 2937). Die Verordnung tritt nunmehr – mit einigen wenigen Ausnahmen – am 01.06.2017 in Kraft.
Die TK-Transparenzverordnung verfolgt das in § 45n TKG festgelegte Ziel des Gesetzgebers, dem Verbraucher im Telekommunikationsmarkt eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die TK-Anbieter in Zukunft Produktinformationsblätter für die von ihnen vermarkteten Produkte erstellen müssen, sofern diese dem Endnutzer einen Zugang zum Internet ermöglichen. Hierdurch können sich die Endnutzer bereits vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte informieren.
Produktinformationsblätter für die Übertragungsvariante Glasfaser

HERZOvision 6 M Glasfaser
Produktinformtationsblätter für die Übertragungsvariante Kabel

HERZOvision 6 M HFC
Produktinformationsblätter für die Übertragungsvariante VDSL/Vectoring
Produktinformationsblätter für historische Produkte

PIB HZOquattro HFC 3M

PIB HZOquattro HFC 6M

PIB HZOquattro HFC 18M

PIB HZOquattro HFC 25M

PIB HZOquattro HFC 50M

PIB HZOquattro TAL 3M

PIB HZOquattro TAL 6M

PIB HZOquattro TAL 18M

PIB HZOvision HFC smart

PIB HZOvision HFC 1M
